Gastaufnahme:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die
FeWo gebucht und zugesagt wurde.
Dies kann schriftlich,
fernmündlich oder mündlich geschehen.
Der Gast ist verplichtet, bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen, den vereinbarten Preis zu bezahlen.
Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung,
Erkrankung oder unvorhergesehener Dinge, entbinden den
Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes, wie
auch bei Nichtbenutzng der FeWo.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.